Beratungshilfe Rechner
Hier können Sie berechnen, ob Ihnen aktuell (07.05.2025) nach Ihren Einkommensverhältnissen ein Beratungshilfeschein nach dem Beratungshilfegesetz genehmigt werden könnte. [zum Rechner für PKH und VKH]
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einkommensverhältnisse bei der Beantragung von Beratungshilfe nur dann eine Rolle spielen, wenn Sie nicht im Besitz von sog. "verwertbarem Vermögen" sind. Wird festgestellt, dass Sie im Besitz von Vermögen sind, dessen Verwertung Ihnen zugemutet werden kann, müssen Sie dies zuerst aufbrauchen.
Beziehen Sie Sozialleistungen (Hartz IV), ist die Frage nach dem Vorhandensein von "verwertbarem Vermögen" bereits geklärt: Ihre Vermögenssituation ist geprüft worde und es wurde festgestellt, dass Sie kein verwertbares Vermögen besitzen.
Da die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Vermögen derart unscharf bestimmt und dazu oftmal noch Einzelfallentscheidungen sind, können wir eine Berechnung dazu nicht mit in den Beratungshilferechner aufnehmen und verweisen dafür auf unsere Ausführungen auf dieser Webseite zu Geldvermögen, Pkw/Auto sowie den weiteren Ausführungen zum Vermögen.
Datenschutzhinweis: Die von Ihnen hier gemachten Eingaben werden von uns weder gespeichert noch in irgendeiner Form weiterverarbeitet.
Bitte alle Felder ausfüllen!
- Sind Sie erwerbstätig (egal, ob selbstständig, angestellt oder aktuell Umschüler, aber nicht arbeitslos)?
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- Ihre (ggf. anteiligen) monatlichen Kosten für Unterkunft/Wohnung betragen (Betrag in Euro, gerundet auf ganze Euro-Beträge):
- Wievielen Angehörigen (außer Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner; Trennungsuntehalt jedoch eintragen) gewähren Sie:
- Naturalunterhalt (bedeutet: Sie bestreiten den Lebensunterhalt der Person, indem Sie diese bei sich wohnen lassen und dadurch alles Notwendige für den Lebenunterhalt wie Verpflegung etc. direkt zur Verfügung stellen - z.B. Ihren bei Ihnen lebenden Kindern):
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Ihre sonstigen Zahlungsverpflichtungenund besonderen Belastungen
(monatliche Zahlungen; Betrag in Euro, gerundet auf ganze Euro-Beträge):
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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []