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Die Voraussetzungen zum Erhalt von Beratungshilfe in Deutschland.

Die Beratungshilfe

Beratungshilfe in der BRD gibt es seit 1980. Sie ist im Beratungshilfegesetz geregelt. Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, umfasst Beratungshilfe neben der Beratung auch die Vertretung, solange es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt - dafür kann es dann Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe geben. Beratungshilfe kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie nicht alleine in der Lage sind, zu Ihrem Recht kommen zu können und es auch für Außenstehende vernünftig und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, sich beraten zu lassen. Gewährt wird Sie jedem Menschen, der sich in Deutschland aufhält und sein Recht durchsetzen möchte - solange es sich um deutsches Recht handelt, Sie schon selber alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, sich selbst zu helfen, es keine anderen (kostenlosen) Hilfsmöglichkeiten gibt und Ihnen die finanziellen Möglichkeiten fehlen, entsprechende Hilfe selber zu bezahlen (Rechner Beratungshilfe/ "Bedürftigkeitsrechner").

Beantragt wird Beratungshilfe beim Amtsgericht mittels eines vorgegebenen Formulars. Unter Umständen können Sie auch direkt zu einem Anwalt oder einer andern Beratungsperson gehen und diese für Sie die Beantragung für Beratungskostenhilfe erledigen lassen. Die Kosten für Beratung und/oder Vertretung für Beratungskostenhilfeempfänger betragen maximal 15,00 €. Am Amtsgericht wird ein Beratungshilfeschein bei Vorlage aller erforderlichen Nachweise (Einkommen, Vermögen, Unterlagen zum rechtlichen Problem) in der Regel sofort ausgestellt. Wird er Ihnen widerrechtlich verweigert, können Sie sich dagegen wehren.

In den folgenden Kapiteln erklären wir Ihnen die Beratungshilfe Schritt für Schritt im Sinne eines Beratungsleitfadens. Sie können aber auch unter den nebenstehenden und unten aufgeführten Schlagwörtern direkt zu einzelnen Inhalten springen. Bitte beachten Sie, dass bei der Entscheidung über die Gewähr oder das Versagen kein einheitlicher Maßstab angelegt wird. Das Gesetz erlaubt dies ausdrücklich. Daher werden Sie in (reicheren) Gemeinden mit wenig Nachfrage nach Beratungskostenhilfe diese eher bekommen als in (ärmeren) Gemeinden, in denen eine große Nachfrage besteht.
Weiterhin gehen wir auf einige Spezialfälle gesondert ein: Familiensachen (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorge) und Abstammung (Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung), Mahnungen, Arbeitsrecht, sozialrechtliche Angelegenheiten, Beratungshilfe für Studenten/bei BAföG Empfängern, Beratungshilfe zum Erbrecht.

Übersicht der Artikel zur Beratungshilfe:

Quellen: []

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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []

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Hilfe & Beratung
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