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Einen Anwalt kostenlos, Rechtsberatung bzw. Rechtsbeihilfe bei einem Rechtsanwalt - die Beratung - kostenlos, also ohne Geld zu zahlen, bekommen: eine Anleitung und Hilfe für Hartz-4 Empfänger, Arbeitslose und Geringverdiener zur Beratungshilfe und zum Erhalt eines sogenannten Beratungshilfescheins.

Wie erhalte ich kostenlose Rechtsberatung?

In Deutschland gibt es für bedürftige Menschen (Hartz-4 Empfänger, Arbeitslose, Geringverdiener) Rechtsberatung und Rechtsbeihilfe. Ob diese ganz kostenlos ist, oder maximal 15,00 Euro kostet, entscheidet die Person, die diese Beratung durchführt beziehungsweise Hilfe gewährt. Es kann also ohne eigenes Geld Hilfe geben.
Rechtsanwälte oder andere Beratungspersonen arbeiten dabei selber nicht kostenlos - die Kosten für ihre Leistungen übernimmt der deutsche Staat. Grund ist, dass in Deutschland Rechtsanwälte nicht kostenlos arbeiten dürfen.

Um ohne Geld zu Ihrem Recht zu kommen, müssen Sie zu Ihrem Amtsgericht gehen. Dort erklären Sie, was Ihr Problem ist. Wenn Sie für Ihr Problem Beratungshilfe bekommen können und der Rechtspfleger beim Amtsgericht Ihnen nicht sofort weiterhelfen kann bzw. es keine Option gibt, sie an eine andere kostenlose Hilfsmöglichkeit zu verweisen, wird geschaut, ob Sie wirklich so wenig Geld haben, dass Sie eine Beratung nicht selber bezahlen könnten. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen und angeben, ob und was Sie an Vermögen besitzen. Haben Sie mehr Vermögen als das, was als Schonvermögen im Sozialgesetzbuch beschrieben ist, bekommen Sie keine Beratungshilfe. Haben sie weniger oder kein Vermögen wird Ihr monatliches Einkommen geprüft. Liegt dieses Einkommen unter der aktuell gültigen Grenze, bekommen Sie Beratungshilfe. Ob Ihr Einkommen über oder unter dieser Grenze liegt, können Sie mit unserem Beratungskostenhilfe-Rechner herausfinden.

Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, stellt Ihnen der Rechtspfleger einen Beratungsschein aus. Auf diesem ist genau vermerkt, wofür er gilt. Damit können Sie zu einer Beratungsperson gehen. Das kann ein Rechtsanwalt sein. Wenn es Ihrem Problem entspricht, dürfen aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater die Beratung durchführen.

Eigentlich muss jeder Rechtsanwalt Sie mit Ihrem Beratungsschein beraten. Aber Anwälte haben genug Möglichkeiten, das ablehnen zu können. Wissen Sie selber nicht wohin Sie sich wenden sollen, hilft Ihnen der Rechtspfleger an Ihrem Amtsgericht (das ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort) weiter. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Sie gleich zu dem Rechtsanwalt gehen, von dem Sie Hilfe möchten, und dieser für Sie den Antrag auf Beratungshilfe macht. Aber Achtung! Das sollte eine sehr große Ausnahme sein und nur genutzt werden, wenn es so dringend ist, dass es gar nicht anders geht. Was "so dringend" bedeutet, steht leider nicht im Gesetz. Auf alle Fälle bedeutet "ganz dringend" nicht, wenn es Ihre Schuld war, dass es jetzt auf einmal ganz schnell gehen muss. Wenn also zum Beispiel eine Frist kurz vor dem Ablauf steht, ist das kein Grund, dass Sie auch ohne Beratungsschein zum Anwalt gehen können - sie müssen erst zum Amtsgericht. Im Zweifelsfall wird Ihnen aber der Anwalt sagen, ob er für Sie den Antrag machen kann oder ob Sie selber zum Amtsgericht gehen müssen.

Was Sie für Ihren Beratungsschein genau bekommen ist vorher nicht festgelegt. Es heißt nur, das Sie alles bekommen sollen, was Ihnen dazu verhilft, dass Sie zu Ihrem Recht kommen - solange es nicht vor Gericht geht. Das kann also einerseits eine Beratung sein, andererseits kann es aber sein, dass sich jemand direkt um Ihr Problem kümmert. Geht es aber um eine Sache vor Gericht, können Sie keine Beratungshilfe bekommen, dafür aber Verfahrenskostenhilfe/VKH, wenn es um Familiensachen oder Absatmmungssachen geht, bzw. Prozesskostenhilfe/PKH (für alles, was nicht unter Verfahrenskostenhilfe fällt).

Ob Sie Beratungshilfe bekommen oder nicht, ist schwer vorherzusehen. Der Ermessensspielraum, sowohl zur Genehmigung als auch zur Ablehnung, ist sehr groß. Erfahrungsgemäß wird es Ihnen dort leicht fallen, Beratungshilfe zu bekommen, wo es wenig Bedarf an Beratungshilfe gibt. Besteht andererseits beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort eine hohe Nachfrage nach Beratungshilfe, wird es Ihnen schwerfallen, Ihren Antrag genehmigt zu bekommen.

Für Informationen zu weiteren Details, schauen Sie bitte in die Schlagwortliste oben rechts oder in das Kapitelverzeichnis auf der Startseite.

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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []

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Hilfe & Beratung
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