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Beratungshilfe - Beratungsschein für einen Rechtsanwalt beim Amtsgericht holen oder gleich zum Anwalt.

Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen - oder gleich zum Anwalt?

Sie können sich, auch wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, mit Ihrem Anliegen immer und jederzeit direkt an einen Anwalt oder eine andere Beratungsperson Ihres Vertrauens wenden. Eine nachträgliche Beantragung von Beratungshilfe durch die Beratungsperson/Rechtsanwalt ist im Gesetz vorgesehen: "Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an eine Beratungsperson wendet, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich gestellt werden. In diesem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen." (BerHG § 6, Abs. 2)

Der Anwalt wird dann Ihre Bedürftigkeit genauso prüfen, als wenn Sie sich direkt an das Amtsgericht wenden würden. Auch müssen Sie die gleichen Unterlagen und Belege einreichen. Im Gesetz heißt es dazu: "In den Fällen nachträglicher Antragstellung (§ 6 Absatz 2) kann die Beratungsperson vor Beginn der Beratungshilfe verlangen, dass der Rechtsuchende seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse belegt und erklärt, dass ihm in derselben Angelegenheit Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden ist, und dass in derselben Angelegenheit kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war." (BerHG § 4 Abs 6) Auch kann der Anwalt die Beratungsgebühr sofort verlangen. Wenn der Anwalt für Sie den Beratungshilfeantrag stellt, kann er von Ihnen keine weiteren Kosten verlangen. Allerdings hat er aber die Möglichkeit, mit der Beratung so lange zu warten, bis das Amtsgericht Ihnen Beratungshilfe gewährt. Dieses Warten kann umgangen werden, indem Sie mit dem Antrag eine Honorarvereinbarung für den Fall, dass Sie keine Beratungshilfe erhalten, abschließen. Dann haben Sie aber das Risiko, ggf. die Beratung und Hilfe selber zahlen zu müssen.

Wohnen Sie in einem Bundesland, in dem anstelle von Beratungshilfe (oder neben der Beratungshilfe) öffentliche Beratungsstellen existieren (z.B. Bremen, Hamburg, Berlin), können Sie direkt zu diesen gehen. Auch diese Stellen können, wenn sie Ihnen nicht direkt in der Sache helfen können, für Sie nachträglich Beratungshilfe beantragen.

Inwieweit die Möglichkeit, direkt zu einem Anwalt zu gehen und diesem die Beantragung von Beratungshilfe zu überlassen, noch bestehen bleibt, ist heute nicht abzusehen. Der Gesetzgeber möchte eigentlich, dass alle Personen, die Beratungshilfe bekommen wollen, zuerst zum Amtsgericht gehen. Grund ist, dass der Rechtspfleger am Amtsgericht den besten Überblick über möglicherweise existierende andere Hilfsmöglichkeiten hat und Sie direkt dorthin schicken kann - oder er Ihnen direkt helfen kann. Daher ist der direkte Weg zum Anwalt ohne Beratungsschein bei Bedürftigkeit nur dann zu empfehlen, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie diese Hilfe benötigen, und Sie es zusätzlich bereits auf dem Amtsgericht versucht haben, den Beratungshilfeschein selbständig zu bekommen.

Der direkte Zugang zum Anwalt mit nachträglicher Beantragung von Beratungshilfe wird Ihnen aber weiterhin für den Fall offen stehen, wenn Ihre Angelegenheit sehr eilig ist, etwas unbedingt sofort erledigt werden muss. Dies ist der Fall, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist, erst noch zum Amtsgericht zur Beantragung der Beratungshilfe zu gehen. Wo hier aber die Grenze zwischen sehr eilig und nicht so eilig ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies hängt immer vom Einzelfall ab und ist im Gesetz und in der dazugehörigen Gesetzesbegründung nicht exakt festgelegt.

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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []

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Hilfe & Beratung
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