Wie beantrage ich Beratungshilfe?
Wie im Beratungshilfegesetz in § 11 vorgesehen gibt es einen offiziellen Vordruck vom Bundesjustizministerium zur Beantragung von Beratungshilfe. Dieses muss bei der Antragstellung verwendet werden. Sie können es einsehen, herunterladen (und bei Bedarf natürlich auch ausdrucken).
Neben dem Antragsformular enthält das Dokument auch eine allgemeine Erklärung zur Beratungshilfe und eine Anleitung zum Ausfüllen des "Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe".
Der Antrag ist so gestaltet, dass Sie kaum etwas selber schreiben müssen - lediglich die vorgegebenen Fragen sind durch Ankreuzen oder Einsetzen von Zahlen zu beantworten. Was Sie aber selber schreiben müssen, ist die kurze Erläuterung, warum Sie Beratungshilfe benötigen. Bitte machen Sie dies mit Ihren eigenen Worten und ohne Angst. Beratungskostenhilfe soll gerade den Menschen gewährt werden, die selber nicht in der Lage sind, sich selber zu helfen. Daher machen Sie hier nichts falsch, wenn Sie es wirklich selber schreiben. Beschreiben Sie Ihr Problem mit Ihren einigen Worten, so gut Sie es können. Bitte schreiben Sie aber im ganzen Satz. Nur einzelne Schlagwörter, wie "Familienrecht", "Mahnung" oder "Unterhalt" reichen nicht aus.
Sie müssen bei Antragstellung Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen (Familienstand, Beruf, Bildungsabschluss, Vermögen, Einkommen und Belastungen). Alle Angaben, die Sie machen, müssen Sie mit entsprechenden Belegen nachweisen (BerHG § 4 Abs. 3, 1.). Als Nachweis sind Unterlagen und Urkunden zugelassen. Können Sie dies nicht, kann das Gericht hierzu selbstständig Nachforschungen anstellen, Auskünfte einholen und Sie zu einer mündlichen Aussage laden. Auch kann es eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen zu Ihren Angaben verlangen. Lediglich Zeugen und Sachverständige werden nicht vernommen (BerHG § 4 Abs. 4).
Weiterhin müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Ihnen zur aktuellen Frage bisher weder Beratungshilfe gewährt oder verweigert wurde.
Dann müssen Sie erklären, dass zur aktuellen Frage bisher kein gerichtliches Verfahren anhängig gewesen oder aktuell anhängig ist (BerHG § 4 Abs. 3, 2.). (Zur Frage, wo und wann ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, s. "Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe").
Auch müssen Sie bestätigen, dass in Ihrem Fall keine Rechtsschutzversicherung besteht, die die aktuelle Problematik abdeckt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, ist es notwendig, dass Sie sich vor der Beantragung mit dieser in Verbindung setzen, um zu klären, ob diese für diese Problematik zahlt oder nicht. Bei Ablehnung der Übernahme benötigen Sie dies schriftlich und müssen es mit dem Antrag einreichen.
Zusätzlich müssen Sie bestätigen, dass Sie keine andere Möglichkeit haben, sich kostenlos Beraten zu lassen. Kostenlose andere Beratungsmöglichkeiten wäre z.B.
- in Mietrechtsfragen, wenn Sie Mitglied im Mieterbund sind,
- in allgemeinen Rechtsfragen, wenn ein Elternteil/Kind Jurist ist,
- in Steuerfragen, wenn ein Elternteil/Kind Steuerberater ist,
- Sie Gewerkschaftsmitglied sind und in der anstehenden arbeitsrechtlichen Problematik Ihre Gewerkschaft kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder gewährt,
- in Ihrem Bundesland allgemeine kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige angeboten wird (z.B. in Hamburg und Bremen).
Sind Sie nicht bereit, die vom Gericht geforderten Unterlagen bzw. Erklärungen wie von Ihnen verlangt vorzulegen, oder erledigen Sie dies nicht pünktlich, bekommen Sie keine Beratungshilfe (BerHG § 4 Abs. 5).
Zur Möglichkeit, nachträglich Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, siehe "Beratungshilfeantrag durch Rechtsanwalt".
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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []