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Hinweise, womit sich ein Anspruch auf Beratungshilfe begründet.

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Grundsätzlich kann jeder Deutsche Beratungshilfe erhalten. Auch jeder Ausländer kann in Deutschland Beratungshilfe erhalten, also jeder nicht-Deutsche. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für Beratungshilfe, nicht einmal ein Wohnsitz in Deutschland. Auch ist es unerheblich, ob sich die Person legal oder illegal in Deutschland aufhält. Unter Umständen kann auch ein noch ungeborenes Kind Anspruch auf Beratungshilfe haben, zum Beispiel, wenn es um die Frage seiner Abstammung geht.

Voraussetzung ist aber, dass das Problem, weswegen Beratungshilfe beantragt wird, in den Geltungsbereich des Grundgesetzes fällt. Es kann also Beratungshilfe nur gewährt werden, wenn es sich um eine Rechtswahrnehmung mit Bezug zu deutschem Recht handelt. Sollte ausländisches Recht zur Anwendung kommen, kann Beratungshilfe nur dann gewährt werden, wenn das Problem einen Bezug zu deutschem Recht hat, sonst nicht. Um einen Bezug zu deutschem Recht kann es sich aber zum Beispiel auch dann handeln, wenn es um eine Beratung zu Hilfsmöglichkeiten in Deutschland geht, um ein Problem, das ausländischem Recht unterliegt, lösen zu können, z.B. der Beantragung von Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren im Ausland.

Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein (Erklärung siehe dort):

Auch jede deutsche juristische Person (z.B. eine Aktiengesellschaft, GmbH, Stiftung oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts, Genossenschaft, ein Betriebsrat) hat theoretisch Anspruch auf Beratungshilfe. In der Praxis ist dies aber ohne Bedeutung.
Keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben ausländische juristische Personen.
Eine Ausnahme bilden juristische Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraum haben oder dort gegründet wurden - diese haben wiederum Anspruch unter den oben für natürliche Personen genannten Bedingungen (Bezug zu deutschem Recht). Allerdings gilt auch hier das zu deutschen juristischen Personen gesagte: dies hat für die Praxis wohl keine Bedeutung.

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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []

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Hilfe & Beratung
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