Spezielle Fälle der Beratungshilfe
Beratungshilfe für familienrechtliche Angelegenheiten (Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht) und Sachen des Abstammungsrechts (Vaterschaftsanfechtung und -anerkennung) - auch für Minderjährige.
In allen Sachen des Familienrechts, also zu den Familiensachen Trennung und Scheidung, Unterhalt und Umgangsrecht sowie Sorgerecht als auch zu den Abstammungssachen Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung, kann Ihnen Beratungshilfe zum Aufsuchen eines Anwalts gewährt werden. Diese Gewährung von Beratungshilfe richtet sich auch hier nach den allgemeinen Grundsätzen zur Bewilligung eines Beratungsscheins. Reichen Ihre Finanzen nicht aus, können Sie also auch eine kostenlose Scheidung bzw. Trennung bekommen. Die gewährte Beratungshilfe erstreckt sich dann auch auf alle mit einer Scheidung verbundenen Folgesachen und deckt somit auch mehrere Angelegenheiten ab, egal wie viele es sind.
Beratungshilfe kann auch für Minderjährige gewährt werden. Dies kommt speziell in Unterhaltsfragen öfter vor.
Bei Familiensachen kann es aber sein, dass der Rechtspfleger beim Amtsgericht Sie mit Ihrem Problem erst einmal an das Jugendamt verweist. Nach SGB VIII §§ und sowie , und hat das Jugendamt eine Beratungspflicht und wird in einigen Fragen als sogenannte andere Hilfsmöglichkeit angesehen, deren Nutzung Ihnen vom Rechtspfleger am Amtsgericht vorgegebenen werden kann.
Beratungshilfe zu einem Mahnverfahren/Mahnbescheid
Sollten Sie mit Mahnung oder einem Mahnbescheid konfrontiert sein, gilt Folgendes:
Beratungshilfe/ Beratungskostenhilfe bekommen Sie für eine außergerichtliche Rechtswahrnehmung. Haben Sie also nur einen Mahnbescheid erhalten, handelt es sich um eine außergerichtliche Rechtswahrnehmung und Sie können Beratungshilfe erhalten. Auch wenn Sie ein Schreiben zu einem gegen Sie eingeleiteten Mahnverfahren erhalten haben, können Sie, solange Sie auf dieses Schreiben noch nicht reagiert haben, Beratungshilfe erhalten. Erst wenn Sie auf dieses Schreiben reagiert haben (oder die Frist haben verstreichen lassen), kommt ein gerichtliches Verfahren zustande und die Genehmigung von Beratungshilfe wäre nicht mehr möglich. Jedoch kommt dann die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ins Spiel.
Prinzipiell wird bei Mahnung bzw. Mahnverfahren aber davon ausgegangen, dass Sie in einfachen Fällen auch selber reagieren können. Ein solcher Fall ist, wenn auch aus Ihrer Sicht kein Zweifel daran besteht, dass Sie rechtmäßig gemahnt werden (also: das Gemahnte auch wirklich schulden) - dann ist es Ihnen im Allgemeinen erst einmal zuzumuten, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten zur Bereinigung des Problems zu besprechen. Erst wenn das alles nichts bringt, wird keine Mutwilligkeit mehr angenommen und Ihnen kann Beratungshilfe gewährt werden.
Beratungshilfe und Beratungs(hilfe)schein zum Arbeitsrecht
Beratungshilfe/ Beratungskostenhilfe kann für alle Rechtswahrnehmungen außerhalb des Gerichts gewährt werden. Also auch für arbeitsrechtliche Fragen.
Hier ist zu beachten, dass vom bescheidenden Gericht die Frage geprüft werden wird, ob Sie eventuell in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband Mitglied sind, die ihren Mitgliedern Beratungshilfe in arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos gewähren. Gibt es diesbezüglich eine Gewerkschaft bzw. einen Berufsverband, der kostenlose Beratung durchführt, werden Sie, wenn Sie dort Mitglied sind, dorthin verwiesen werden. Jedoch können Sie nicht dazu aufgefordert werden, nur aus dem Grund, damit Sie Rechtsberatung erhalten, dort Mitglied zu werden.
Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Für sozialrechtliche Angelegenheiten kann Beratungshilfe/ Beratungskostenhilfe gewährt werden, jedoch nicht als erster Schritt. In Deutschland gibt es für sozialrechtliche Angelegenheiten entsprechende Behörden. Diese Behörden sind nach dem Gesetz Ihnen gegenüber zur Hilfeleistung und zur Auskunft verpflichtet (). Auch wenn eine solche Behörde einen von Ihnen gestellten Antrag erstmalig abgelehnt haben sollte, müssen Sie selber erst einmal nach dem Grund der Ablehnung fragen und selber alles versuchen, damit die Ablehnung zurückgenommen wird. Erst wenn ein Antrag ganz oder teilweise endgültig abgelehnt wurde, besteht zwischen Ihrem Anliegen und dem der Behörde ein Interessenkonflikt und Sie haben Anspruch auf Beratungskostenhilfe. (BVerfG 30.06.2009 1 BvR 470/09). Auch mangelnde Deutschkenntnisse sind kein hinreichender Grund für Beratungskostenhilfe, wenn ein Dolmetscher genügt.
Beratungsschein für einen Student und für BAföG
Für Studenten gelten hinsichtlich Beratungshilfe keine Besonderheiten. Ist Ihr Einkommen zu niedrig (zum Einkommen zählen auch Leistungen, die Sie aus dem BAföG erhalten), können Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Beratungshilfe erhalten. Bitte beachten Sie aber, dass nach §§ und BGB auch das Einkommen Ihrer Eltern (oder, Falls zutreffend, Ehepartner) mit in Betracht gezogen wird. Ebenso mögliche Vermögenswerte (eigener PKW, wenn Sie in der Stadt wohnen).
Prinzipiell besteht für Sie auch die Möglichkeit, Beratungshilfe zum BAföG zu erhalten, da es sich um eine außergerichtliche Angelegenheit handelt.
Beratungshilfe zum Erbrecht
Das Beratungshilfegesetz steht jedem Bedürftigen zu allen außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten offen, auch zum Erbrecht.
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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []