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Wofür bekomme ich Beratungshilfe und wofür nicht?

Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Folgende Unterschiede bestehen zwischen Beratungshilfe auf der einen und Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe auf der anderen Seite:

Zum besseren Verständnis, was "außerhalb" eines gerichtlichen Verfahrens bedeutet, folgende Beispiele:

  • Sind Sie Kläger, befinden Sie sich außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, solange Sie keine Klage eingereicht haben. Nach Einreichung der Klage befinden Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren.
  • Sind Sie Beklagter eines Zivilverfahrens, befinden Sie sich auch noch nach Erhalt einer Klage nicht in einem gerichtlichen Verfahren, da Sie noch nicht reagiert haben. Dies gilt auch, wenn Sie andere gerichtliche Angelegenheiten übermittelt bekommen, z.B. einen Vollstreckungsbescheid. Erst wenn Sie reagieren, also z.B. Einspruch erheben, befinden Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren (und können dann keine Beratungshilfe mehr bekommen) - bevor Sie Einspruch einlegen, aber schon.
  • Bei einem Strafverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten können Sie Beratungshilfe erhalten, wenn Sie beschuldigt aber noch nicht angeklagt sind.

Daher kann zum Beispiel

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Bitte zögern Sie nicht! Hilfe - besonders wenn Sie frühzeitig in Anspruch genommen wird - kann schnell und unkompliziert Probleme erkennen, Lösungswege erarbeiten und damit Streit vermeiden. Gerade bei Fragen des Familienrechts ist es sehr schwer, selber vollkommen ruhig zu bleiben um kühl und überlegt zu handeln. Eher ist die Problematik hoch emotional, was es umso schwerer macht, selbständig gute und somit langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln - selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen. []

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Hilfe & Beratung
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