Ihre finanzielle Situation (Einkommen und Vermögen) als Bemessungsgrundlage bei PKH, VKH und Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe werden dann genehmigt, wenn Ihnen die eigenen finanziellen Mittel fehlen, Ihr Recht durchzusetzen.
Beratungshilfe wird Ihnen immer dann gewährt, wenn Sie über kein verwertbares Vermögen verfügen und kein hinreichendes Einkommen haben.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe wird Ihnen immer dann gewährt, wenn Sie nach Einsatz allen verwertbaren Vermögens noch finanziellen Bedarf haben, um Ihr Recht vor Gericht durchsetzen zu können.
Demnach sind 2 Fragen zu beantworten:
- Was bedeutet hier Vermögen und wie wird beurteilt, ob es einzusetzen ist?
- Bekomme ich bei meinem Einkommen Unterstützung und, wenn ja, in welchem Maße?
Weiterhin müssen die Fragen nach bestehenden Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit positiv beantwortet werden.
Zum Einkommen bieten wir Ihnen einerseits einen Rechner zu PKH, VKH und Beratungshilfe an, andererseits beschreiben wir im Detail, was Einkommen ist und wie es berechnet wird.
Zum Vermögen bieten wir Ihnen ein eigenes Kapitel, in dem wir beschreiben, welche Vermögensformen es gibt, wie sich diese zum verwertbaren Vermögen verhalten, was Schonvermögen ist, welche Freibeträge es gibt (jeweils ergänzt um die zu beachtenden "Stolpersteine").
Diese Erklärungen sind Ergänzung und Hilfe zu unserem PKH- und VKH-Rechner als auch zum Beratungshilfe-Rechner.
Weiterhin dienen Sie Ihnen als Unterstützung, um das sowie das richtig und - nicht zuletzt - in Ihrem Sinne ausfüllen zu können.
Kapitel Einkommen:
- Einführung
- Was bedeutet (Brutto-)Einkommen bei PKH/VKH und Beratungshilfe?
- Berechnung des Netto-Einkommens
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Freibeträge: für Antragsteller, Ehegatten und sonstige Unterhaltsberechtigte
- Zahlungsverpflichtungen und sonstige Belastungen
- PKH/VKH-Rechner und Beratungshilfe-Rechner
- Ein Übersicht: PKW/Auto und PKH/VKH und Beratungshilfe
- Urteile zur Einkommesberechnung
Kapitel Vermögen:
- Einführung
- Geldvermögen
- Geldanlagen wie Lebensversicherung und ähnliches, wie private Rentenvorsorge
- Unterhaltsabfindungen
- Kindergeldnachzahlungen
- Abfindungen
- Schmerzensgeld und ähnliches
- Bausparguthaben/Bausparvertrag und andere Sparverträge
- Kleines Hausgrundstück
- Kreditaufnahme
- Geltend gemachte Ansprüche und sonstige Forderungen
- Pkw
- Schenkungen
- Rechtsschutzversicherung und andere Ansprüche auf Versicherungsschutz
- vorsätzliche Herbeiführen von Vermögenslosigkeit
- Besonderheiten bei Scheinehe.
- Urteile zum Vermögen
Gesetzestexte zu Einkommen und Vermögen bei PKH/ VKH und Beratungshilfe
.
Bitte zögern Sie nicht! Die eigenständige Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist voller Fallstricke. Kennen Sie diese nich, kann Ihr gesamtes, berechtigtes, Anliegen scheitern. Besonders der geforderte Antrag hat es in sich - er ist praktisch die Klageeinreichung und damit der Schlüssel zum Erfolg Ihres Verfahrens (oder auch zum Misserfolg). Auch ist der Antrag immer dann umso bedeutender, je höher der Streitwert ist. []
Bedenken bezüglich der Finanzierung des ersten Anwaltsbesuchs zur Besprechung des Verfahrens unter Zuhilfenahme von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nicht haben: Diese Konsultation wird mit über die Verfahrenskostenhilfe finanziert.
Möchten Sie das Finanzielle betreffend ganz sicher gehen, empfiehlt es sich, dass Sie selbstständig Beratungshilfe für diesen ersten Anwaltsbesuch beantragen.
• Kapitel "Einkommen bei PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Vermögen bei PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Pkw/Auto bei PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Prozess- und Verfahrenskostenvorschuss bei PKH und VKH"
• Kapitel "Rechner für PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Gesetzestexte zu Einkommen und Vermögen bei PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Urteile zur Einkommesberechnung PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Kapitel "Urteile zum Vermögen bei PKH, VKH und Beratungshilfe"
• Inhaltsverzeichnis