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Berechnen, ob Sie Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) bekommen werden - der Online-Rechner.

Prozesskostenhilfe (PKH), Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Beratungshilfe Rechner

Hier können Sie berechnen, ob Ihnen aktuell (2025) nach Ihren Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe (PKH), Verfahrenskostenhilfe (VKH) bzw. Beratungshilfe genehmigt werden könnte. [zum separaten Rechner für Beratungshilfe - mit einer, entspr. Beratungshilfegesetz, verkürzten Fassung der Berechnung]

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einkommensverhältnisse bei der Beantragung von PKH und VKH nur dann eine Rolle spielen, wenn Sie nicht im Besitz von sog. "verwertbarem Vermögen" sind. Wird festgestellt, dass Sie im Besitz von Vermögen sind, dessen Verwertung Ihnen zugemutet werden kann, müssen Sie dies zuerst aufbrauchen.
Beziehen Sie Sozialleistungen (Hartz IV), ist die Frage nach dem Vorhandensein von "verwertbarem Vermögen" bereits geklärt: Ihre Vermögenssituation ist geprüft worde und es wurde festgestellt, dass Sie kein verwertbares Vermögen besitzen.
Da die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Vermögen derart unscharf bestimmt und dazu oftmal noch Einzelfallentscheidungen sind, können wir eine Berechnung dazu nicht mit in den Prozesskostenhilferechner aufnehmen und verweisen dafür auf unsere Ausführungen auf dieser Webseite zu Geldvermögen, Pkw/Auto sowie den weiteren Ausführungen zum Vermögen.

Datenschutzhinweis: Die von Ihnen hier gemachten Eingaben werden von uns weder gespeichert noch in irgendeiner Form weiterverarbeitet.

Bitte alle Felder ausfüllen!

Ihr Einkommen:

  • Sind sie verheiratet/ leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
  • Wievielen Angehörigen (außer Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner) gewähren Sie Naturalunterhalt (Naturalunterhalt bedeutet: Sie bestreiten den Lebensunterhalt der Person, indem Sie diese bei sich wohnen lassen und dadurch alles Notwendige für den Lebenunterhalt wie Verpflegung etc. direkt zur Verfügung stellen - z.B. Ihren bei Ihnen lebenden Kindern)?
  • Wievielen weiteren Angehörigen gewähren Sie Geldunterhalt (außer Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner; Trennungsunterhalt jedoch eintragen)?
  • Hieraus resultierender Abzug vom einzusetzenden Einkommen:

  • Haben Sie Mehrbedarf genehmigt bekommen?
  • Wählen Sie Ihre Regelbedarfsstufe (RS):
  • Sind Sie schwanger?
  • Sind Sie alleinerziehend?
  • Sind Sie behindert?
  • Hat Ihre Wohnung eine dezentrale Warmwassererzeugung?
  •  €

  • Hieraus resultierender Abzug vom einzusetzenden Einkommen:



  • Einzusetzendes Einkommen:
  • Monatliche PKH/VKH-Rate:

Was bedeutet das Ergebnis?

Beratungshilfe: Sie erhalten keine Breatungshilfe, da Sie PKH/VKH mitohne Monatsraten erhalten.

VKH und PKH: Sie erhalten PKH/VKH in vollem Umfang.unter folgenden Bedingungen: (1) Betragen die voraussichtlichen Prozesskosten weniger als €, erhalten Sie keine PKH/VKH (sog. -Raten-Grenze). (2) Betragen die voraussichtlichen Prozesskosten € oder mehr, müssen Sie monatlich Raten (im Sinne eines zinslosen Kredits) auf die Prozesskosten in Höhe von € monatlich zahlen, höchstens jedoch Monats-Raten, also insgesamt maximal € ( x €). (3) Betragen die voraussichtlichen Prozesskosten mehr als €, müssen Sie den Anteil, der über diesen Betrag hinaus geht, nicht zahlen. Diese Zahlung übernimmt die Staatskasse. (4) Die Höhe der voraussichtlichen Prozesskosten finden sie hier: für Familiensachen (Scheidung, Unterhalt), Kindschaftssachen (Umgangsrecht, Sorgerecht) und Abstammungssachen (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsanerkennung). Für alle anderen Fälle können Sie die diese anhand des Streitwerts mithilfe des Prozesskostenrechners ermittelt (maßgeblich ist der Brutto-Betrag zzgl. der Post- und Telekommunikationsgebühren).

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Bitte zögern Sie nicht! Die eigenständige Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist voller Fallstricke. Kennen Sie diese nich, kann Ihr gesamtes, berechtigtes, Anliegen scheitern. Besonders der geforderte Antrag hat es in sich - er ist praktisch die Klageeinreichung und damit der Schlüssel zum Erfolg Ihres Verfahrens (oder auch zum Misserfolg). Auch ist der Antrag immer dann umso bedeutender, je höher der Streitwert ist. []
Bedenken bezüglich der Finanzierung des ersten Anwaltsbesuchs zur Besprechung des Verfahrens unter Zuhilfenahme von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nicht haben: Diese Konsultation wird mit über die Verfahrenskostenhilfe finanziert.
Möchten Sie das Finanzielle betreffend ganz sicher gehen, empfiehlt es sich, dass Sie selbstständig Beratungshilfe für diesen ersten Anwaltsbesuch beantragen.

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