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Gründe zur Aufhebung bewilligter PKH/VKH

Aufhebung der Bewilligung von PKH/VKH

Die Aufhebung von PKH/VKH kann aus folgenden Gründen erfolgen (ZPO § 124 Abs. 1):

sowie dann (ZPO § 124 Abs. 2),

Weiterhin kann Aufhebung und Änderung aufgrund sofortiger Beschwerde der Staatskasse nach ZPO § 127 Abs. 3 erfolgen.

Die Folge einer Aufhebung der PKH/VKH-Bewilligung ist, dass alles so abläuft, als hätte es die Bewilligung nie gegeben. Sie ist somit auch rückwirkend gültig.
Ausgenommen davon ist der Kostenanspruch des PKH-Anwalts gegen die Staatskasse für bereits Geleistetes - außer, der Anwalt hat die Aufhebung der PKH/VKH selber verschuldet.
Weiterhin führt eine Aufhebung in den meisten Fällen dazu, dass Sie für dieses Verfahren keine weitere Möglichkeit auf PKH/VKH erhalten werden. Auf alle Fälle ausgeschlossen ist ein neuerlicher Antrag, wenn die Aufhebung auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist.

Sie können sich selbstverständlich gegen die Aufhebung von PKH/VKH wehren.

Falsche Darstellung des Streits

Im Verfahren der PKH/VKH sind Sie zu einer besonderen Mitwirkungspflicht angehalten. Daher wird von Ihnen verlangt, besondere Sorgfalt bei der Angabe der von Ihnen geforderten Informationen walten zu lassen. Wenn die von Ihnen gemachten Angaben nicht korrekt oder unvollständig sind, ist es unerheblich, warum dies so ist - ein "Vergessen" hat die gleichen Folgen, wie wenn Sie absichtlich falscher Angaben gemacht haben.
Hier kann die Bewilligung aufgehoben werden, wenn Sie Informationen, die zu einer anderen Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten oder der Mutwilligkeit geführt hätten, nicht angeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zwar wissen, dass die Partei, von der Sie Geld verlangen, zahlungsunfähig ist, dies aber nicht angeben. Weiterhin wäre dies gegeben, wenn sich Ihr Prozessgegner schon vorab und berechtigt auf Verjährung berufen hat. Auch die Angabe falscher oder untauglicher Beweismittel zählt hierzu.

Falsche Angaben zu Ihrer persönlichen wirtschaftliche Verhältnissen und Missachtung der Mitteilungspflicht

Es ist unerheblich, ob von Ihnen gemachte Fehler in Ihren Angaben darauf beruhen, dass sie diese absichtlich gemacht haben oder auf grober Nachlässigkeit durch Sie beruhen. Auch wenn Sie Besitz nicht angeben, weil Sie der Meinung sind, dass er in der nächsten Zeit aufgebraucht wird, wird dies als "machen falscher Angaben" bewertet. Genauso zählt hierzu, wenn Sie wichtige Unterlagen nicht beibringen. Ebenso gilt dies für verschwiegenes Barvermögen, Besitz im Ausland, einen Miterbenanteil, verschwiegenes Einkommen/Vermögen des Ehegatten, aber auch einen in Planung befindlichen Grundstücksverkauf oder die anstehende Auflösung eines Sparvertrags. (s.a. "Was ist Vermögen?")
Machen Sie falsche Angaben oder verschweigen Sie etwas, wird nicht etwa die PKH/VKH nach den vollständigen Angaben neu berechnet, sondern sie wird vollständig aufgehoben. Dies droht Ihnen auch dann, wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Dabei ist es schon ausreichend, wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht unverzüglich nachkommen.
Gegen eine in einem solchen Fall ergangene Aufhebung können Sie mit einer Beschwerde vorgehen, alles Fehlende nachreichen und darlegen, dass es keine Absicht oder grobe Nachlässigkeit war. Bei Erfolg dieser Beschwerde wird die Aufhebung aufgehoben.

Fehlende Voraussetzung der Bewilligung

Dieser Fall kann eintreten, wenn nach Bewilligung von PKH/VKH Fakten bekannt werden, die, wären sie rechtzeitig bekannt gewesen, eine Bewilligung verhindert hätten. Ob Sie eine Beteiligung am verspäteten Bekanntwerden haben, ist dabei unerheblich.
Dieser Fall kann beispielsweise dann eintreten, wenn nach Bewilligung bekannt wird, dass Sie im Besitz von Vermögen sind. Unter diese Kategorie fällt auch, wenn nachträglich bekannt wird, dass Sie absichtlich - nachdem Ihnen bekannt war, dass Sie den Prozess führen müssen und noch vor Beantragung von PKH/VKH - Vermögen abgegeben haben, indem sie etwa Geld ausgegeben (beispielsweise für eine teure Reise) oder Vermögenswerte verschenken haben (s.a. "vorsätzliche Herbeiführung von Vermögenslosigkeit").
Keine Aufhebung unter diesem Gesichtspunkt darf erfolgen, wenn ein Irrtum des Gerichts vorliegt. Erkennt eine andere Person bei Gericht etwa bei einer späteren Überprüfung der Bewilligung, dass die ursprüngliche Berechnung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse falsch war, kann dies nicht zur Aufhebung führen.
Eingeschränkt wird dies aber dadurch, dass dies nur gilt, wenn Sie den Fehler nicht selbst hätten bemerken müssen. Beispielhaft dafür ist: Das Gericht teilt Ihnen erst, nebst einer Erklärung dazu, mit, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse lassen keine PKH/VKH-Bewilligung zu, schickt Ihnen später aber doch eine Bewilligung mit Begründung, welche zeigt, dass die ursprünglichen Gründe für die Ablehnung übersehen wurden.

Zahlungsrückstand

Kommen Sie mit zu zahlenden PKH/VKH-Raten in Verzug oder leisten Sie aus dem Vermögen zu leistende Zahlungen nicht fristgerecht, rechtfertigt das alleine noch keine umgehende Aufhebung der PKH/VKH-Bewilligung. Ihnen muss vorerst die Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu äußern und mögliche berechtigte Gründe vorzubringen. Erst wenn feststeht, dass Sie den Zahlungsrückstand selber verschuldet haben, kann eine Aufhebung erfolgen. Allerdings kann auch Ihr Schweigen auf eine gerichtliche Aufforderung zur Stellungsnahme in diesem Fall als eigenes Verschulden angesehen werden.
Zahlungsrückstand ohne Ihr Verschulden kann etwa dadurch entstehen, dass Dritte (die Ihnen Geld schulden, welches Sie zum Abbezahlen Ihrer Verpflichtungen aus der PKH/VKH-Bewilligung benötigen) ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Auch wenn sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich verschlechtern und dies den Zahlungsrückstand begründet führt dies nicht zu einer automatischen Aufhebung. Insgesamt sollten Sie aber, können Sie angeordnete Zahlungen nicht fristgerecht leisten, schnellstmöglich mit dem zuständigen Gericht Kontakt aufnehmen, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Ist ihre PKH/VKH-Bewilligung wegen Zahlungsrückstands aufgehoben worden und zahlen Sie das Ausstehende umgehend, führt dies zur Aufhebung der PKH/VKH-Aufhebung.

Nachträglicher Wegfall der Erfolgsaussicht oder Eintritt der Mutwilligkeit

Ergibt sich während der Beweisaufnahme, dass Sie den Prozess verlieren werden, bestehen Sie aber trotzdem auf (ursprünglich nicht geplanten) weiteren Beweisanträgen/Gutachten, die mit absehbarer Wahrscheinlichkeit keine andere als die bekannte Aussage zulassen, kann Ihnen Ihre PKH/VKH, zumindest dafür (also teilweise) aufgehoben werden.
Nicht möglich ist aber, dass bei ursprünglich positiver Erfolgsaussicht für Sie die gesamte PKH/VKH-Bewilligung während des Prozesses bei sich abzeichnender Niederlage rückwirkend aufgehoben werden darf.

Aufhebung und Änderung aufgrund sofortiger Beschwerde der Staatskasse nach ZPO § 127 Abs. 3

Der Bezirksrevisor wird PKH/VKH-Bewilligungen stichprobenartig prüfen und kann, bei fehlerhaften Entscheidungen, im Zuge der sofortigen Beschwerde dagegen vorgehen.

Ziel der Überprüfung ist es, fälschlich unterlassene Zahlungsanordnungen nachträglich zu korrigieren. Dabei eingeschlossen sind neben Ratenzahlungen und Zahlungen aus dem Vermögen auch Prozesskostenvorschusszahlungen. Auch wenn das Gericht die Bewilligung trotz offensichtlich fehlender Unterlagen erteilt hat, kann Beschwerde eingelegt werden.

Weiterhin kann die Staatskasse sofortige Beschwerde (oder, wenn diese nicht mehr möglich ist, Gegenvorstellung) einlegen, wenn die Bewilligung greifbar gesetzeswidrig erfolgte. Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist beispielsweise die rückwirkende Bewilligung von PKH, wenn das Verfahren mit einem Vergleich geendet hat und der PKH-Antrag erst nach Vergleichsabschluss eingereicht wurde, oder die PKH-Bewilligung für einen Beklagten noch vor Zustellung der Klage. Nicht greifbar gesetzeswidrig hingegen ist beispielsweise die Bewilligung von PKH für PKH oder die PKH-Bewilligung trotz nicht ausgefülltem Vordruck.

Kein Beschwerderecht der Staatskasse steht Ihr gegen die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Verkehrsanwalts zu. Auch gegen die Bewilligung an sich kann nicht vorgegangen werden, genauso nicht gegen die Höhe von angeordneten Zahlungen aus dem Vermögen oder die Ratenhöhe. Weiterhin kann sie nicht dagegen vorgehen, wenn aus ihrer Sicht Mutwilligkeit vorliegt. Ist eine Bewilligung unanfechtbar, hat auch die Staatskasse kein Beschwerderecht.

Die Beschwerdefrist für die Staatskasse beträgt 1 Monat und beginnt mit Bekanntgabe der Bewilligung (Übergabe an die Geschäftsstelle). Eine Zustellung an die Staatskasse ist dabei nicht notwendig, nicht einmal eine formlose Mitteilung. Wird zugestellt, beginnt die Frist mit der Zustellung. Andernfalls bleibt unbeachtet, wann (bzw. ob überhaupt) der Bezirksrevisor Kenntnis von dem Beschluss erhält, weswegen er 1 Monat nach seiner Kenntnisnahme noch die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hat. Begrenzt wird dies aber durch die Maßgabe, dass 3 Monate nach Verkündigung oder Übergabe der PKH/VKH-Entscheidung an die Geschäftsstelle keine Beschwerde mehr möglich ist. Legt der Bezirksrevisor allerdings rechtzeitig Beschwerde ein, beginnt diese Dreimonatsfrist mit einer darauf hin erfolgenden Ablehnung neu zu laufen. Auch wenn die endgültige Entscheidung über eine Ratenzahlung erst mit Abschluss der Instanz erfolgt, beginnt die Dreimonatsfrist erst mit dieser Entscheidung. Die hier genannten Fristen gelten unabhängig vom Grund einer möglichen Beschwerde - sie sind also selbst bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht dehnbar.

Wie sich gegen eine Aufhebung wehren?

Zuständiger Ansprechpartner ist immer zuerst der Rechtspfleger bei Ihrem Gericht. Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers kann nach sofortige Beschwerde eingelegt werden. Dieser kann der Rechtspfleger in Ihrem Sinne abhelfen oder sie dem Gericht zur Entscheidung vorlegen. Gegen diese Entscheidung des Gerichts ist die PKH-Beschwerde möglich.

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Bitte zögern Sie nicht! Die eigenständige Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist voller Fallstricke. Kennen Sie diese nich, kann Ihr gesamtes, berechtigtes, Anliegen scheitern. Besonders der geforderte Antrag hat es in sich - er ist praktisch die Klageeinreichung und damit der Schlüssel zum Erfolg Ihres Verfahrens (oder auch zum Misserfolg). Auch ist der Antrag immer dann umso bedeutender, je höher der Streitwert ist. []
Bedenken bezüglich der Finanzierung des ersten Anwaltsbesuchs zur Besprechung des Verfahrens unter Zuhilfenahme von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nicht haben: Diese Konsultation wird mit über die Verfahrenskostenhilfe finanziert.
Möchten Sie das Finanzielle betreffend ganz sicher gehen, empfiehlt es sich, dass Sie selbstständig Beratungshilfe für diesen ersten Anwaltsbesuch beantragen.

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