Übersicht: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH):
- Formularzwang
- Einzureichende Unterlagen
- Einsichtmöglichkeiten des Prozessgegners in die Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- PKH/VKH-Antrag und (un)bedingte Klageerhebung
- PKH/VKH-Antrag und Verjährung der Rechtsverfolgung
- Nachträgliche Beantragung von PKH/VKH - PKH/VKH für Beklagte
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH) - PKH/VKH-Antrag und Verjährung der Rechtsverfolgung
Durch Ihren Antrag auf PKH/VKH wird die Verjährung für die im Antrag angegebene Rechtsverfolgung gehemmt. Die Dauer der Hemmung der Verjährung der Rechtsverfolgung beginnt mit Einreichung Ihres Antrags (was Sie sich bestätigen lassen sollten) und reicht bis 6 Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über Ihren Antrag ( Abs. 2).
In , Abs. 1, Nr. 14 heißt es: "Die Verjährung wird gehemmt durch ... die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein."
Wie vollständig Ihr Antrag ausgefüllt sein muss, ist nicht klar geregelt. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass mindestens
- das Formular komplett ausgefüllt sein muss (Belege müssen nicht unbedingt, ganz sicher aber nicht vollständig, beigelegt sein) (ZPO § 117 Abs. 2 S. 1) und
- die Darstellung der Streitverhältnisse niedergeschrieben beigelegt ist (ZPO § 117 Abs. 1 S. 2).
Wenn Sie nach einem Muster (als Minimalanforderung für eine Darstellung der Streitverhältnisse) suchen, können wir ihnen folgende Tipps geben:
Der Antrag muss mindestens
- die Wörter "Antrag" und "Prozesskostenhilfe" enthalten und
- das Streitverhältnis für einen Außenstehenden verständlich erklären.
Beweismittel müssen (noch) nicht unbedingt genannt sein. Auch die ordnungsgemäße Begründung ist (noch) nicht erforderlich. Auch ist es nicht zu beanstanden, wenn Einzelheiten des Sachverhalts noch nicht endgültig ausformuliert sind.
Hinzuweisen ist aber darauf, dass es keine festgelegten Anforderungen an die Darstellung der Streitverhältnisse gibt, es also eine Ermessensfrage des Gerichts ist, ob Ihre Darstellung als den Mindestanforderungen genügend angesehen wird oder nicht.
Achtung! Das selbstständige Einreichen eines PKH/VKH-Antrags kann mit Risiken für Sie verbunden sein. Näheres dazu unter "Darstellung des Streitgegenstands" und "(un)bedingte Klageerhebung".
Geht es Ihnen allerdings mit einem PKH/VKH-Antrag nicht um PKH/VKH an sich, sondern lediglich um die Nutzung der dadurch eintretenden Hemmung der Verjährung der eigentlichen Rechtsverfolgung, müssen Sie beachten, dass ein PKH/VKH-Antrag, den Sie wohl wissend Ihrer nicht vorhandenen Bedürftigkeit stellen, rechtsmissbräuchlich ist und daher keine Hemmung der Fristen bewirkt.
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Bitte zögern Sie nicht! Die eigenständige Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist voller Fallstricke. Kennen Sie diese nich, kann Ihr gesamtes, berechtigtes, Anliegen scheitern. Besonders der geforderte Antrag hat es in sich - er ist praktisch die Klageeinreichung und damit der Schlüssel zum Erfolg Ihres Verfahrens (oder auch zum Misserfolg). Auch ist der Antrag immer dann umso bedeutender, je höher der Streitwert ist. []
Bedenken bezüglich der Finanzierung des ersten Anwaltsbesuchs zur Besprechung des Verfahrens unter Zuhilfenahme von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nicht haben: Diese Konsultation wird mit über die Verfahrenskostenhilfe finanziert.
Möchten Sie das Finanzielle betreffend ganz sicher gehen, empfiehlt es sich, dass Sie selbstständig Beratungshilfe für diesen ersten Anwaltsbesuch beantragen.
• Kapitel "Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit"
• Kapitel "Wer zahlt was? - PKH/VKH und Kosten"
• Kapitel "Der Antrag auf PKH/VKH"
• Kapitel "Das PKH/VKH-Prüfungsverfahren"
• Kapitel "Bewilligung - die Entscheidung über PKH und VKH"
• Kapitel "Überprüfung und Revision der PKH/VKH-Bewilligung - Mitteilungspflicht"
• Kapitel "Aufhebung der Bewilligung von PKH/VKH"
• Kapitel "Abgelehnter/abgewiesener PKH/VKH-Antrag: Beschwerde und Frist"
• Kapitel "PKH/VKH und Anwaltsbeiordnung sowie Anwaltswechsel"
• Kapitel "Verfahrenskostenhilfe (VKH) - PKH im Familienrecht"
• Kapitel "PKH für Verfahren außerhalb des Familienrechts"
• Kapitel "Gesetzestexte zu Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)"
• Kapitel "Urteile zu Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)"
• Kapitel "Bescheide PKH/VKH - Beispiele"
• Inhaltsverzeichnis