Übersicht: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH):
- Formularzwang
- Einzureichende Unterlagen
- Einsichtmöglichkeiten des Prozessgegners in die Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- PKH/VKH-Antrag und (un)bedingte Klageerhebung
- PKH/VKH-Antrag und Verjährung der Rechtsverfolgung
- Nachträgliche Beantragung von PKH/VKH - PKH/VKH für Beklagte
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH) - PKH/VKH-Antrag und (un-)bedingte Klageerhebung
Dem PKH/VKH-Antrag muss eine Darstellung der Streitverhältnisse beigefügt werden, die am besten in Form des Klageentwurfs/der Klage erfolgen soll.
Werden Klage und PKH/VKH-Antrag nicht gemeinsam eingereicht und soll die Klageerhebung von der Entscheidung des PKH/VKH-Antrags abhängig gemacht werden, ist dringend auf die genaue Formulierung zu achten. Aus der Formulierung muss unzweideutig hervorgehen, ob eine Klage nach Bearbeitung des PKH/VKH-Antrags automatisch eingereicht werden soll (unbedingte Klageerhebung) oder ob Sie sich noch eine Entscheidung für den Fall der nur teilweisen Genehmigung oder gar Ablehnung von PKH/VKH vorbehalten (bedingte Klageerhebung).
Möglich ist es in jedem Fall, bedingte Klage zu erheben, allerdings wird Ihnen jede nicht absolut eindeutig als bedingte Klageerhebung auslegbare Formulierung als unbedingte Klageerhebung ausgelegt werden. Die Folgen einer ungewollten unbedingten Klageerhebung durch einen PKH/VKH-Antrag sind im Wesentlichen Kostenfragen: Wird die Klage automatisch anhängig ohne das Sie dies wollen, müssen Sie die Klage zurücknehmen, was mit höheren Kosten verbunden ist, als wenn die Klage erst gar nicht eingereicht worden wäre.
Weiterhin ist es bei einer unbedingten Klageerhebung zu empfehlen zu kontrollieren, ob die Klage auch wirklich zugestellt worden ist - dies wird gelegentlich vergessen.
Bitte beachten Sie, dass oben Gesagtes nur auf das erstinstanzliche Verfahren zutrifft. In höheren Instanzen gelten andere Regeln. Diese sind einerseits sehr umfangreich und mit vielen Ausnahmen und Fallstricken behaftet, andererseits auch noch unter Juristen (teilweise heftig) umstritten.
Da diese Webseite eine Erklärung der Situation für Nichtjuristen anstrebt, liegt eine solche Darstellung außerhalb unseres Anspruchs. Möchten Sie diesen Sachverhalt verstehen, müssen Sie ein derartiges juristisches Vorwissen mitbringen, welches es Ihnen auch ermöglicht, die entsprechende Fachliteratur lesen zu können, welche z.B. in jeder juristischen Universitätsbibliothek frei zur Nutzung für jedermann bereitsteht. Andererseits können Sie sich auch gerne .
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Bitte zögern Sie nicht! Die eigenständige Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist voller Fallstricke. Kennen Sie diese nich, kann Ihr gesamtes, berechtigtes, Anliegen scheitern. Besonders der geforderte Antrag hat es in sich - er ist praktisch die Klageeinreichung und damit der Schlüssel zum Erfolg Ihres Verfahrens (oder auch zum Misserfolg). Auch ist der Antrag immer dann umso bedeutender, je höher der Streitwert ist. []
Bedenken bezüglich der Finanzierung des ersten Anwaltsbesuchs zur Besprechung des Verfahrens unter Zuhilfenahme von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nicht haben: Diese Konsultation wird mit über die Verfahrenskostenhilfe finanziert.
Möchten Sie das Finanzielle betreffend ganz sicher gehen, empfiehlt es sich, dass Sie selbstständig Beratungshilfe für diesen ersten Anwaltsbesuch beantragen.
• Kapitel "Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit"
• Kapitel "Wer zahlt was? - PKH/VKH und Kosten"
• Kapitel "Der Antrag auf PKH/VKH"
• Kapitel "Das PKH/VKH-Prüfungsverfahren"
• Kapitel "Bewilligung - die Entscheidung über PKH und VKH"
• Kapitel "Überprüfung und Revision der PKH/VKH-Bewilligung - Mitteilungspflicht"
• Kapitel "Aufhebung der Bewilligung von PKH/VKH"
• Kapitel "Abgelehnter/abgewiesener PKH/VKH-Antrag: Beschwerde und Frist"
• Kapitel "PKH/VKH und Anwaltsbeiordnung sowie Anwaltswechsel"
• Kapitel "Verfahrenskostenhilfe (VKH) - PKH im Familienrecht"
• Kapitel "PKH für Verfahren außerhalb des Familienrechts"
• Kapitel "Gesetzestexte zu Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)"
• Kapitel "Urteile zu Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)"
• Kapitel "Bescheide PKH/VKH - Beispiele"
• Inhaltsverzeichnis